Wie mehrere Medien – zunächst heute.at – seit 8.4.2022 berichten und seitdem nicht dementiert worden ist, bezweifelt die ELGA GmbH als Verantwortliche des Impfregisters die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Rasterfahndung, mithilfe derer “Impfpflichtige” ausfindig gemacht und bestraft werden sollen:

Offenbar bezweifelt die ELGA GmbH in einem 87-seitigen Schreiben an die Bundesregierung, dass die Impfpflicht geeignet oder erforderlich wäre, und spricht ihr infolge die Verhältnismäßigkeit ab. Deshalb könne die Datenschutz-Folgenabschätzung der ELGA GmbH für die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Impfpflicht kein positives Ergebnis bringen. Zudem drohten der ELGA GmbH Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe, sollte sie Daten trotz Unzulässigkeit verarbeiten.

Selbstverständlich würde niemand von Seiten der Verwaltung eingestehen, dass die zahlreichen Auskunftsbegehren, die die ELGA GmbH seit einigen Monaten erreichen, mit dieser neuen Einschätzung der Lage in Zusammenhang stehen. Wir bedanken uns an dieser Stelle dennoch bei den zahlreichen Österreicherinnen und Österreichern, die diese Möglichkeit wahrgenommen und von Ihrem Grundrecht auf Datenschutz Gebrauch gemacht haben.

Sollte die ELGA GmbH die derzeit technisch vorbereiteten Datenverarbeitungssysteme bei Änderung der Einschätzung zur Verhältnismäßigkeit allerdings einsetzen, wäre die gegenwärtige Entwicklung nur ein Etappensieg gewesen. Wir arbeiten daher weiterhin daran, Euch Möglichkeiten aufzuzeigen, Eure Rechte auf Datenschutz wahrzunehmen.

Bleibt mit uns verbunden!