Auskunftsbegehren JETZT STELLEN – Impfpflicht STOPPEN

Bereits am 14.10.2020 hat der Nationalrat eine Novelle des – weitgehend unbeachteten – Gesundheitstelematikgesetzes beschlossen, deren Tragweite erst heute zutage tritt. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS sind die eHealth-Anwendung “Elektronischer Impfpass” und damit das Zentrale Impfregister geschaffen worden.

Was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Tabubruch und beispielloser Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre: Seitdem werden flächendeckend sensible personenbezogene Gesundheitsdaten zu allen verabreichten Impfungen der gesamten Bevölkerung Österreichs auf Vorrat gespeichert – ohne plausible Begründung, ohne Wahrung der Rechte und Freiheiten betroffener Personen, aber mit weitreichenden Folgen, wie wir jetzt erkennen müssen.

Die Durchsetzung der grundrechtswidrigen Impfpflicht beruht im Wesentlichen darauf, dass die Behörden über das Impfregister den Impfstatus jeder betroffenen Person abfragen können. Die Rasterfahndung zur Ermittlung der “Impfpflichtigen” nach § 6 IPG beruht zentral auf den Daten des Impfregisters. Mit dem Impfregister und dem IPG liegen die Voraussetzungen für weitere Impfpflichten bereits vor, wie sie die Bioethikkommission öffentlich fordert!

Es ist daher unser aller Aufgabe als freie Bürger eines freien Landes zu zeigen, dass das Impfregister selbst dem Unionsrecht und dem Verfassungsrecht widerspricht. Der erste Schritt dazu ist, vom derzeitigen Betreiber des Impfregisters – der ELGA GmbH – Auskunft über die dortige Datenverarbeitung zu verlangen.

Unser Obmann, Dr. David Suntinger, hat bereits ein Auskunftsbegehren an die ELGA GmbH versendet. Er hat es uns freundlicherweise ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Eine kleine Hilfe zum Ausfüllen und Versenden findet Ihr hier.

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Möglicherweise möchte die ELGA GmbH die Rechtsmeinung vertreten, sie müsse Euch keine Auskunft erteilen, weil Ihr mit Bürgerkarte oder über die Ombudsstelle Einsicht nehmen könnt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde. Solltet Ihr eine solche Antwort erhalten, haltet Ausschau nach einem neuen Beitrag auf unserer Website.